Änderungen von S4 zu S4
| Ursprüngliche Version: | S4 (Version 7) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 15:02 |
| Neue Version: | S4 (Version 8) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 15:12 |
Satzungstext
Von Zeile 241 bis 243 einfügen:
§7 Pfarreigruppe
(1) Die Pfarreigruppe bildet die kleinste Einheit im Verband. Sie kann auch eine
Von Zeile 245 bis 250:
im Rahmen dieser Satzung.(1)(2) Die Organe und Gremien der Pfarreigruppe sind
1. Die Versammlung der Pfarreigruppe
2. die Pfarreigruppenleitung.(2)(3) Die Pfarreigruppe kann sich eine eigene Geschäftsordnung für die Belange der Pfarreigruppe geben, die nicht in Abweichung zu den Regelungen der Mittleren
Von Zeile 254 bis 256:
Regelungen der nächsthöheren Ebene entsprechend.(3)(4) Die Pfarreigruppe kann sich ein eigenes Schutzkonzept für die Belange der Pfarreigruppe geben, das nicht in Abweichung zu den Regelungen der Mittleren
Von Zeile 260 bis 262:
Regelungen der nächsthöheren Ebene insoweit entsprechend.(4)(5) Die Versammlung der Pfarreigruppe ist das oberste beschlussfassende Gremium der Pfarreigruppe und findet mindestens einmal im Jahr statt.
Von Zeile 278 bis 280:
Ministrantenwerk St. Tarzisius e.V. zu bestätigen ist.(5)(6) Die Pfarreigruppenleitung
1. Das Mindestalter liegt bei 14 Jahren, für Finanzverantwortliche bei 18
Von Zeile 287 bis 289 einfügen:
Pfarreigruppenleitung soll hierbei paritätisch besetzt werden.
4. Stimmberechtigte Mitglieder der Leitung der Pfarreiebene sind fünf Personen. Hiervon ist eine Person eine (ehrenamtliche) geistliche Begleitung. Abweichungen
Von Zeile 306 bis 314:
§8 Mittlere Ebene
(1) Pfarreigruppen, die ihren Sitz in der gleichen Region einer Mittleren Ebene haben, sollen eine Mittlere Ebene bilden.(1)(2) Die Organe und Gremien der Mittleren Ebene sind
1. Die Versammlung der Mittleren Ebene
2. Die Leitung der Mittleren Ebene(2)(3) Die Mittlere Ebene kann sich eine eigene Geschäftsordnung für die Belange der Mittleren Ebene geben, die nicht in Abweichung zu den Regelungen der
Von Zeile 318 bis 320:
entsprechend.(3)(4) Die Mittleren Ebene kann sich ein eigenes Schutzkonzept für die Belange der Mittleren Ebene geben, das nicht in Abweichung zu den Regelungen der
Von Zeile 324 bis 326:
entsprechend.(4)(5) Die Versammlung auf Mittlerer Ebene ist das oberste beschlussfassende Organ der Mittleren Ebene und findet mindestens einmal im Jahr statt.
Von Zeile 330 bis 332:
Drittel der Stimmberechtigten anwesend ist.(5)(6) Zu den Aufgaben der Versammlung auf Mittlerer Ebene gehören:
1. Beratung und Beschlussfassung über Veranstaltungen und Aktionen, sowie
Von Zeile 341 bis 343:
Ministrantenwerk St. Tarzisius e.V. zu bestätigen ist.(6)(7) Die Leitung der Mittleren Ebene
1. Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren, für Finanzverantwortliche bei 18
Von Zeile 366 bis 371:
i. Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts(7)(8) Ein Mitglied der Leitung der Mittleren Ebene kann sein Amt nur durch schriftliche Benachrichtigung an die Versammlung der Mittleren Ebene niederlegen.(8)(9) Die Abwahl von Mitgliedern der Leitung der Mittleren Ebene ist in der Wahlordnung geregelt.
