Änderungen von S5 zu S5
| Ursprüngliche Version: | S5 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 16:22 |
| Neue Version: | S5 (Version 5) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 16:47 |
Satzungstext
Von Zeile 149 bis 151 löschen:
(1) Die Moderation schließt die Beratung zu einem Tagesordnungspunkt, wenn die Redeliste erschöpft ist und sich niemand mehr zu Wort meldet, oder die Diözesanversammlung den Schluss der Beratung durch Geschäftsordnungsantrag
Von Zeile 280 bis 282 einfügen:
6. alle ausdrücklich zu Zwecken der Niederschrift abgegebenen Erklärungen.
(3) Versammlungen dürfen zur Erstellung des Protokolls aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung wird nach Ablauf der Einspruchsfrist gelöscht.
(4) Bei Wahlen dürfen Kandidat:innenvorstellung, Personalbefragung und
