Änderungen von S5 zu S5
| Ursprüngliche Version: | S5 (Version 9) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 17:10 |
| Neue Version: | S5 (Version 10) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 17:16 |
Satzungstext
Von Zeile 371 bis 377:
Rechenschaft schuldig.
(2) Mitglieder eines Arbeitskreises müssen Mitglied im Ministrantenverband sein.
(3) Die Mitglieder gewählter Arbeitskreise werden von der Diözesanversammlung gewählt. Jedes stimmberechtigte Mitglied der Diözesanversammlung hat so viele Stimmen, wie der Arbeitskreis Mitglieder hat.(3)(4) Die Mitglieder offener Arbeitskreise setzen sich frei zusammen.(4)(5) Die Tätigkeit eines Arbeitskreises endet, wenn die Diözesanversammlung die Auflösung beschließt oder die Laufzeit des Arbeitskreises endet.
