Änderungen von S4 zu S4
| Ursprüngliche Version: | S4 (Version 4) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 14:13 |
| Neue Version: | S4 (Version 5) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Eingereicht: | 20.09.2025, 14:41 |
Satzungstext
Von Zeile 110 bis 113:
(1) Mitglied im Ministrantenverband München und Freising können grundsätzlich alle natürlichen Personen grundsätzlich in einem Alter von 7 Jahren bis 27 Jahren werden, welche die Ziele des Ministrantenverband München und Freising unterstützen und dessen
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entscheidet die Leitung der jeweiligen Gliederung. Die Mitgliedschaft besteht grundsätzlich in einer Pfarreigruppe. Sollte vor Ort keine Pfarreigruppen Mitgliedschaft möglich sein, kann eine Einzelmitgliedschaft im Diözesanverband beantragt werden, über diese entscheidet der Diözesanvorstand. Die Mitgliedschaft wird durch Beitrittserklärung und Zahlung des Mitgliedsbeitrags
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das Ministrantenwerk St. Tarzisius e.V., erworben.
(3) Darüber hinaus ist es möglich, anstelle der Mitgliedschaft in einer Pfarreigruppe eine Einzelmitgliedschaft im Diözesanverband zu beantragen. Über die Aufnahne entscheidet der Diözesanvorstand.
(4) Mitglieder einer Pfarreigruppe zahlen den Mitgliedsbeitrag an ihre Pfarreigruppe. Diese leitet den Beitrag an den Vermögensträger des
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München und Freising.(4)(5) Die Höhe des Mitgliedsbeitrags legt die Diözesanversammlung fest.(5)(6) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austrittserklärung in Textform, Ausschluss oder Tod des Mitglieds. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist nur zum Jahresende
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Wochen zum Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Diözesanvorstand erklärt wurde.(6)(7) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es den Grundsätzen dieser Satzung zuwiderhandelt oder trotz mehrmaliger Aufforderung den Mitgliedsbeitrag nicht zahlt.(7)(8) Über den Ausschluss entscheidet der Diözesanvorstand. Dieser Beschluss kann von der Diözesanversammlung aufgehoben werden.
